Rückerstattungen

Krankenkassen

Die gesetzlichen Gesundheitskassen in Österreich sehen derzeit noch keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.

Private Zusatzversicherung

Manche private Zusatzversicherungen übernehmen die gesamten oder Teile des Honorars. Nimm dazu am besten selbst Kontakt zu deiner Versicherung auf oder erkundige dich.

Selbstständige Unternehmer (SVS)

Selbstständige Unternehmer erhalten pro Kalenderjahr von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen den sogenannten "Gesundheitshunderter". Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS € 100,00, u. a. für Ernährungsberatungen bei Diätolog:innen. Weitere Infos zum "Gesundheits-100er" finden Sie direkt auf der SVS-Website.